Bunker-Baugenehmigung an der Feldstraße vor Gericht

PRESSEMITTEILUNG

Größenvergleich: Alt gegen neu. Der Bunker an der Feldstraße. Nach der Bebauung wir der Bunker ca. 3x so groß.
Größenvergleich: Alt gegen neu. Der Bunker an der Feldstraße.

Am Mittwoch, den 15.7.2020, um 10:00 h, ist es so weit. Verhandelt wird über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zur massiven Aufstockung des Hochbunkers an der Feldstraße 66 vor den Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 2. Stock, im Raum 2.47.

Klage

Geklagt gegen die Baugenehmigung hat ein langjähriger Anwohner und Stadtentwicklungsexperte aus dem Karolinenviertel, der seine gesetzlichen Beteiligungsrechte als Anwohner und Bürger, die ihm nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) zustehen, verletzt sieht. Nach seiner Ansicht bedarf es bei allen städtebaulichen Nachverdichtungsmaßnahmen sowie grundlegenden baulichen Nutzungsänderungen im innerstädtischen Umfeld, welche über das übliche Maß z.B. einer Baulückenschließung hinausgehen, zunächst der Erstellung eines Bebauungsplans. Erst danach und auf der Grundlage eines Bebauungs-plans kann und darf eine so weit reichende Baugenehmigung erfolgen.

Kläger Mario Bloem

Mario Bloem, Stadtentwicklungsplaner und Anwohner im Karolinenviertel erläutert:
„Ich betrachte eine Genehmigung eines solch massiven Bauwerks an der Feldstraße, das die gegenüberliegenden Häuser um mehr als das 3-fache überragt, nach § 34 BauGB für unzulässig. § 34 BauGB erlaubt lediglich, Bauwerke zu genehmigen, die sich vollständig in die vorhandene Bebauung und Umgebung einfügen. Bei der genehmigten Bunkeraufstockung muss auch das Gericht feststellen, dass hier von einer Einfügung in die Umgebung nicht gesprochen werden kann. Die Gebäude an der Feldstraße haben lediglich 5-6 Geschosse und sind ca. 16 m hoch. Der genehmigte Bunker hätte eine Höhe von 58 m, was umgerechnet einem ca. 18 bis 19-stöckigen Gebäude entspricht. Kein einziges Gebäude in einem Umkreis von 300 m um den Bunker herum hat jedoch mehr als 8 Geschosse oder ist mehr als 30 m hoch.“

St. Pauli Code JETZT! begrüßt die Klage des Anwohners Mario Bloem ausdrücklich. Aus Sicht der Bürger*inneninitiative, die sich in den vergangenen 6 Monaten sehr aktiv für eine transparentere und bürgernahe Stadtplanung in St. Pauli einsetzt, wirkt die zur Zeit stattfindende Bunker-Aufstockung wie ein Schlag in das Gesicht für den Stadtteil.

Stimmen von der Initiative St. Pauli Code JETZT!

„War doch alles in Ordnung mit dem Bunker, mit den Clubs, mit dem Denkmalschutz, mit der Koexistenz von alt und neu. Ein Hotel und eine zusätzliche Veranstaltungshalle wollte hier wirklich keine:r. Das wusste auch die Politik und auch die Verwaltung. Der Stadtteil hatte sich schon gegen diese Eventhalle ausgesprochen, die sogenannte St. Pauli Music Hall hätte die Rindermarkthalle platt gemacht und wurde vom Stadtteil durch aktive Bürger:innen und Nachbar:innen verhindert! Aber ohne Rücksicht darauf, dass die hier lebenden Menschen solche großkotzigen Bauprojekte hier nicht wollen, weder nutzen wir sie noch möchten wir neben ihnen wohnen, knallt uns die Stadt hier genauso ein Projekt vor die Nase. Und wieder ohne Beteiligung, einfach über unsere Köpfe hinweg.“ empört sich Fee (26) von der Initiative.

„Das Projekt war aus meiner Sicht von vorne herein ein Täuschungsmanöver. Hier ging es doch nie um einen Stadtteilgarten oder um die Öko-Bilanz oder um Urban Gardening, so ein Quatsch. Durch das bisschen Dach- und Fassadenbegrünung wird doch die CO2-Belastungen, die durch den Bau selber entsteht, niemals ausgeglichen und durch die Abholzung der großen Bäume, die vor dem Bunker standen, noch verschlimmert. Das ist doch alles Greenwashing einer PR-Agentur in Zusammenarbeit mit einer Pseudo-Bürger*innenIni, diese Hilldegarden e.V. – Leute, die dann auch noch mit den Geldern des Investors ausgestattet wurden. Das war Betrug ohne Ende, als ob die Bürger:innen dieses Stadtteils jemals für so einen Entwurf gewesen wären! Bei der Bunkeraufstockung ging es von Anfang an nur um Profit. Hätte man wirklich Grünflächen für den Stadtteil schaffen wollen, dann hätten man das viel leichter und kostensparender auf dem Boden machen können, zum Beispiel vor dem Feldbunker, wo die großen Bäume standen oder auch am Feldeck. Da parken jetzt nur Autos…hier hätte man ganz einfach echtes, leicht zugängliches Grün für alle Anwohner:innen machen können.“ so Fee von der Bürger:innen Initiative St. Pauli Code JETZT!

Fazit

Unklar ist, wie die Verwaltungsrichter dies alles am 15.7.20 sehen werden. Es wird sicherlich eine spannende Verhandlung. Zumal bereits am Anfang über einen Befangenheitsantrag gegenüber einem der Richter zu entscheiden ist. Der Vorwurf: Der Richter hat im Rahmen der Prozessvorbereitung fehlende Neutralität zum Vorteil des Investors erkennen lassen.