KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli

Mit der geplanten Entwidmung von Wegeteilflächen im Stadtteil St. Pauli sind wir nicht einverstanden. Betroffen sind auch unsere wertvollen Bäume.

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Per Zufall haben wir erfahren, dass uns die Stadt Hamburg am Neuen Pferdemarkt öffentliche Wege- und Grünfläche wegnehmen will, um die Fläche dann an das Baukonsortium „Paulihaus“ und damit an den Multimilliardär Axel Oberwelland weiterzugeben. Aus diesem Grund hat sie im Amtlichen Anzeiger – den nur wenige Menschen täglich lesen – eine kleine Anzeige veröffentlicht, in der von dieser geplanten „Entwidmung von Wegeteilfläche auf St. Pauli“ die Rede ist.

+++ WIDERSPRUCH bis 06.12. +++ WIDERSPRUCH bis 06.12. +++

Nur noch bis zum 6.12. können noch Einwendungen gegen diese Privatisierung eingereicht werden. Schlau gemacht Hamburg! Wenn man niemandem erzählt, dass man widerstprechen kann, macht das auch keiner. Ihr Füchse!

Formular für Widerspruch

Hier findest du das Formular, um noch kurzfristig bis zum 6.12.2020 Widerspruch einzulegen. >> Formular E3 – Widerspruch Entwidmung

Wir als Anwohner*in von St. Pauli bzw. als Bürger*in Hamburgs erklären, dass wir gegen die geplante Entwidmung von Wegeflächen oder Wegeteilflächen im Bereich des geplanten „Paulihauses“ sind. Wir werden von der Maßnahme in unseren Interessen berührt, da wir diese Flächen bislang problemlos betreten können, sie nutzen und uns an ihnen erfreuen, insbesondere an den Bäumen im südlichen Bereich und an der Aussengastronomie des Restaurants Maharaja.

Die am 6.11.2020 im Amtlichen Anzeiger Nr. 96, S. 2251, veröffentlichte und geplante Änderung im Bereich des Neuen Pferdemarktes halten wir für schwer nachvollziehbar, verkehrsplanerisch zusammenhanglos und nicht ausreichend tief dargestellt und begründet. Zudem hat sie aus ökologischer Sicht und für das Stadtbild nachteilige Folgen.

Begründung

Die im Plan dargestellte Fläche ist bisher eine „öffentliche Wegefläche“, d.h. jede Bürgerin darf diese Fläche betreten – sie ist Teil des öffentlich nutzbaren Raums. Nach einer Entwidmung und Privatisierung der Fläche ist dies nicht mehr möglich. Dies sehe ich als erheblichen Nachteil an.

Die bislang leicht und einfach zu nutzenden Zugänge zum Rindermarktgelände, die auch historisch bedeutsam sind, werden sowohl optisch als auch verkehrlich durch die Entwidmung und die nachfolgend geplante Bürohausbebauung abgeblockt und unmöglich gemacht.

Im nördlichen Bereich, an der Verkehrskreuzung Neuer Kamp/Neuer Pferdemarkt, werden durch die Entwidmung zukünftige Möglichkeiten für öffentlich bedeutsame Nutzungen, etwa für wartende Fussgänger und Fahrradfahrer oder auch für zusätzliche Begrünungsmassnahmen erheblich eingeschränkt bzw. unmöglich. vgl. Anlage 5

Auf einem Teil der Fläche befindet sich eine Sondernutzung des öffentlichen Raums mit einer im Stadtteil besonders beliebten Aussen-gastronomie. Diese wird durch das Vorhaben der Entwidmung und Privatisierung gefährdet und verdrängt. Das führt zu einem unwiederbringlichen Verlust an vorhandener Lebensqualität im Stadtteil.

Zahlreiche alte Bäume, welche zusammen mit der Rindermarkthalle ein historisch wertvolles Ensemble bilden und optisch wie ökologisch vorteilhaft sind, werden durch die Entwidmung in ihrer Existenz unnötig gefährdet.

Die Reduzierung der Verkehrsfläche und des öffentlichen Raums sowie die Verschiebung der Baugrenze nach Westen und die massive Riegel-Bebauung widerspricht dem Bemühen des Stadtteils, die historische Rindermarkthalle für den Stadtteil sichtbar zu erhalten und mit dem Stadtteil bestmöglich zu verzahnen. Die west-östliche Blick- und Wegebeziehung von Neuen Pferdemarkt zum Rindermarktgelände wird durch das Vorhaben massiv behindert statt verbessert. vgl.  Anlage 3

Der Denkmalschutz hat in der Vergangenheit sich stark für den Erhalt der Mauer als nördlichen Abschluss und als sichtbare ehemalige Grenze des Rindermarktgeländes eingesetzt. Eine Verschiebung der westlichen Grenze und eine Privatisierung dieser öffentlichen Flächen erscheint  kontraproduktiv und wenig schlüssig oder vorteilhaft. vgl. Anlage 2

Die verkehrliche Lage am Neuen Pferdemarkt und am Neuen Kamp wird durch die vorgesehene Maßnahme nicht verbessert sondern erheblich verschlechtert. Falls in Zukunft breitere Fuss- oder Radwege entlang dieser vielbefahrenen Strassen geplant werden, so ist dies nach der hier vorge-sehenen Entwidmung der Wegeflächen deutlich schwerer umsetzbar. vgl. Anlage 5

Es wird von mir bezweifelt, dass es für den hier betroffenen Strassenraum eine aktuelle und langfristige Planung für den gesamten Strassen-querschnitt gibt, insbesondere unter Einbeziehung der neu hinzugekommenen zukunftsorientierten Anforderungen aus der „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende„.  Ohne Einbeziehung der zukünftigen Anforderungen aus dem Bereich der „Mobilitätswende“ ist die geplante Entwidmung der Fläche ein schweres Versäumnis und eine Behinderung zukünftiger Entwicklungen. Erst wenn – nach einer übergeordneten, langfristigen Beplanung aller öffentlichen Flächen ersichtlich ist, dass die Flächen für eine zukünftige Widmung als öffentliche Wege- oder Platzflächen nicht mehr benötigt werden, kann eine Entwidmung überhaupt erst sinnvoll und verantwortbar sein. vgl. Anlage 3

Selbst wenn, nach einer übergreifenden verkehr-lichen und mit dem Stadtteil abgestimmten Planung, die Flächen für eine zukünftige Wege-nutzung nicht mehr benötigt werden, so ist als nächste Frage zu beantworten, ob andere öffent-liche Nutzungen für die Flächen, etwa als Erholungs-flächen oder für ökologische und soziale Mass-nahmen, in Betracht kommen. Erst nach einer Verneinung dieser Frage kommt die Möglichkeit einer Privatisierung – mit alternativen Nutzungskonzepten und mehreren Bewerbern über ein Konzeptausschreibungsverfahren – in Betracht.

Die Art der aktuellen Veröffentlichung im Amtsblatt wirft zusätzliche Fragen auf. So sind offenbar für die gleiche Fläche zwei unterschiedliche amtliche Veröffentlichungen erfolgt, eine am 1. September 2020, S. 1678 und eine am 6. November 2020, S. 2251. Unklar ist, ob und wann die erste Veröffentlichung zurückgenommen wurde. Zwei nahezu gleich-lautende, aber unterschiedliche Veröffentlichungen würden jedoch einen verfahrenstechnischen Widerspruch ergeben. In der Veröffentlichung vom 6. November 2020 ist allerdings kein Hinweis auf die vorausgegangene, möglicherweise fehlerhafte Veröffentlichung zu finden. vgl. Anlage 1

Aus dem sehr knapp bemessenen Text der Anzeige lässt sich nicht erkennen, wie tief und umfangreich die Voruntersuchungen zu dieser Fläche vor dem Antrag zur Entwidmung waren. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile z.B. im Bereich des Verkehrs, des Stadtbildes oder bei dem Thema Grünflächen ist – so scheint es – offenbar bislang nicht durchgeführt worden. Auch ist unverständlich, warum die in 2010 erheblich kritisierte Bebauungsvariante, die jedoch noch deutlich zurückhaltender war und keine Ausweitung der Grundstücksgrenze nach Westen vorgesehen hatte sowie einen Erhalt des Zugangs zum Rindermarktgelände im mittleren Grundstücks-bereich vorsah, nun durch eine noch massiveren Bebauung inklusive einer Entwidmung öffentlicher Flächen ersetzt wurde. Nachvollziehbare Begrün-dungen sind zumindest nicht publiziert oder im Stadtteil kommuniziert worden. vgl. Anlage 4

Eine Verschlechterung der verkehrlichen Lage und eine Vernichtung von Grünflächen sehe ich als einen erheblichen Abwägungsmangel an. Dieser Abwägungsmangel stellt möglicherweise ein Verstoss gegen das in § 1 BauGB formulierte allgemeine Vorsorgeprinzip dar, da nicht erkennbar ist, dass die Bereiche Wohl der Allgemeinheit, Erhalt der Lebensgrundlagen, Baukultur, Luftqualität, Klimaschutz ausreichend genau von der Verwaltung ermittelt und bewertet wurden.

Im Untergrund befinden sich, so ist zu vermuten, öffentliche Abwassersiele und Infrastruktur-leitungen. Diese Siele und Leitungen werden nach einer Entwidmung und Bebauung der Fläche schwerer erreichbar sein. Dadurch und durch die Baumassnahme können für die Öffentlichkeit Nachteile und zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb eine Rückfrage: Befinden sich in diesem Bereich öffentliche Siele oder Leitungen? Sind diese Siele oder Leitungen von den geplanten Entwidmungs- und Baumaßnahmen betroffen? Entstehen aus dem Bauvorhaben zusätzliche Kosten, welche für die öffentliche Seite in irgendeiner Form wirksam werden? Wenn ja, welche?

Sämtliche Flächen, sowohl die bislang öffentliche Wegefläche als auch die angrenzenden Flächen, wurden nicht öffentlich ausgeschrieben. Konzepte für alternative Nutzungen wurden nicht abgefragt. Hier ist eine bedenkliche Einseitigkeit bei der Planungsvorbereitung erkennbar. Ein neutrales Amtsermittlungsverfahren hat – so scheint es – nicht im ausreichenden Umfang stattgefunden. Die Vorteilsgewährung und Bevorzugung einer einzigen Lösung entspricht nicht dem Neutralitätsprinzip einer öffentlichen Bauverwaltung. Die fehlende Neutralität bei der Abwägung der Vor- und Nachteile sollte deshalb nachgeholt werden, bevor ein sachgerechtes Verfahren einer möglichen Entwidmung weiter fortgeführt werden kann.

Die Budapester Strasse und der Neue Pferdemarkt sind vom Autoverkehr und in dessen Folge von  Lärmimmissionen und Luftschadstoffen, wie z.B. Feinstaub, stark belastet. Die vorhandenen, jahrzehnte alten Bäume und Hecken reduzieren den Feinstaub und verbessern die Luft. Die Entwidmung und Bebauung der Fläche würde die Situation verschlechtern, statt zu verbessern.

Bislang gibt es zwischen den zwei niedrigen eingeschossigen Gebäuden westlich der Rindermarkthalle einen, historisch begründeten, Zugangsbereich vom Neuen Pferdemarkt zum Rindermarktgelände. Diese Zugangsmöglichkeit würde durch die Entwidmung und Privatisierung der Fläche entfallen. Die Bedingungen für den Betrieb und die langfristige Nutzbarkeit des Rindermarkt- würden verschlechtert. vgl. Anlage 2, 4 und 5

Der Bezirk Hamburg-Mitte hatte einen Bebauungsplan versprochen. Laut Protokoll zur Machbarkeitsstudie Alte Rindermarkthalle wurde von Michael Mathe als Vertreter des Bezirks Hamburg-Mitte am 28.6.2010 zugesagt: „Nach der Vergabeentscheidung würde sich dann ein Bebauungsplanverfahren anschließen, um das erforderliche neue Planungsrecht zu schaffen. Bei diesem sei im Rahmen der gesetzlichen Beteili-gungsrechte auch wieder allen Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zum Vorhaben zu äußern.“
Die nun geplante, vorgezogene Entwidmung greift dem versprochenen Verfahren vor.
Eine Entwidmung der Fläche macht nur Sinn, wenn die Fläche tatsächlich langfristig anders genutzt werden soll und dafür „zuvor“ neues Baurecht geschaffen wurde. Neues Baurecht kann aber nur durch einen Bebauungsplan inklusive Bürger-beteiligung geschaffen werden. Der dafür erforderliche Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan wurde vom Bezirk Hamburg-Mitte  aber bislang nicht verabschiedet.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, öffentliche Wegefläche „vorab“ zu privatisieren, da während der Bebauungsplanung und der damit verbundenen Bürgerbeteiligung möglicherweise noch bessere Lösungen für diese Flächen entstehen und eine entwidmete und zuvor privatisierte Grundstücks-fläche diese Lösungen behindern oder sogar unmöglich machen könnte.

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 1

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 1

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 2

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage2

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 3

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 3

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 4

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 4

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 5

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 5

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 6b

KEINE Entwidmung von WEGEFLÄCHEN im Stadtteil St. Pauli – Anlage 6b